Vielleicht haben Sie es selbst schon einmal erlebt: Kurz nach dem Kauf eines Gebrauchtwagens gibt dessen Motor den Geist auf. „Kein Problem – ist ja schließlich ein klarer Gewährleistungsfall“, mag man in diesem Moment denken ungeachtet der Ursachen denken, und im Prinzip ist dies auch richtig. Um Ihre Gewährleistungsansprüche jedoch geltend machen zu können, sollten Sie die Ausnahmen dafür im Blick haben. Ob und wann die Gewährleistung im Falle eines Motorschadens greift, hängt nämlich davon, wer Ihnen den Gebrauchtwagen verkauft hat.
Wer muss für den Motorschaden bezahlen?
Ob Händler, privater Verkäufer, Garantie oder am Ende doch der Fahrzeughalter selbst für die Kosten aufkommen muss, hängt vor allem davon ab, wo Sie das Fahrzeug gekauft haben, wann der Motorschaden aufgetreten ist und wodurch er verursacht wurde.
Wichtig ist deshalb, nicht vorschnell eine teure Reparatur in Auftrag zu geben. Besteht möglicherweise ein Gewährleistungsanspruch, sollten Sie zunächst den Verkäufer informieren.



