Haftpflichtschaden: Auszahlung und Verkauf

Bild zeigt Autounfall: zwei Autos die zusammen gestoßen sind
Beschädigtes Modellauto neben Bewertungsunterlagen, Taschenrechner und Fahrzeugschlüssel

Die Versicherung zahlt. Wer bezahlt den Unfallwagen?

Bei voller Haftung des Unfallgegners und einer Abrechnung auf Totalschadenbasis zahlt dessen Versicherung grundsätzlich den ersatzfähigen Wiederbeschaffungsaufwand. Der Restwert steckt weiterhin in Ihrem beschädigten Auto. Verkaufen Sie es, bezahlt der Käufer den vereinbarten Kaufpreis. Versicherung und Fahrzeugkäufer erfüllen damit unterschiedliche Aufgaben.

Vereinfachtes Beispiel: Bei 10.000 Euro Wiederbeschaffungswert und 3.000 Euro anzurechnendem Restwert ergeben sich 7.000 Euro Fahrzeugentschädigung. Ein Verkauf für 3.000 Euro ergänzt diesen Betrag. Das Beispiel lässt Umsatzsteuerfragen, Haftungsquoten und weitere Schadenpositionen bewusst außen vor.

Warum ein höheres Angebot nicht automatisch zusätzliches Geld bedeutet

Erzielen Sie ohne besondere zusätzliche Anstrengungen einen höheren Erlös, kann dieser bei der Versicherungsabrechnung angerechnet werden. Ein Verkauf für 3.500 Euro bedeutet deshalb nicht automatisch 500 Euro mehr Gesamtentschädigung. Angaben zum Verkauf müssen gegenüber der Versicherung korrekt sein.

Unser Mehrwert liegt in einem nachvollziehbaren Angebot und einer planbaren Abwicklung. Die Prüfung Ihrer Versicherungsansprüche bleibt davon getrennt. Bei unklarer Haftung oder abweichenden Restwerten sollten Sie die Abrechnung fachlich prüfen lassen.

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