
Totalschaden bedeutet nicht: Ihr Auto ist wertlos.
Der Restwert beschreibt den Wert des Fahrzeugs im beschädigten Zustand. Der Wiederbeschaffungswert betrifft dagegen ein vergleichbares Fahrzeug vor dem Schaden. Bei einer Abrechnung auf Totalschadenbasis ist diese Unterscheidung wichtig: Der Fahrzeugschaden wird grundsätzlich aus dem Wiederbeschaffungswert abzüglich des anzurechnenden Restwerts berechnet; weitere Positionen und Besonderheiten sind getrennt zu prüfen.
Darf ich zum Restwert aus dem Gutachten verkaufen?
Private Geschädigte können sich im Haftpflichtfall grundsätzlich auf ein ordnungsgemäßes Gutachten mit nachvollziehbarer regionaler Restwertermittlung stützen. Eine allgemeine Pflicht, vor dem Verkauf auf ein besseres Angebot der gegnerischen Versicherung zu warten, besteht nicht. Ein bereits bekanntes, konkret und zumutbar realisierbares höheres Angebot kann aber relevant sein. Offensichtliche Fehler im Gutachten dürfen nicht ignoriert werden.
Diese Grundsätze gelten nicht pauschal für jeden Verkäufer und jeden Versicherungsfall. Für Marktprofis können andere Anforderungen gelten; bei Kasko sind die Vertragsbedingungen zu beachten. Dokumentieren Sie Gutachten, eingegangene Angebote und den tatsächlichen Verkaufszeitpunkt.
Ein konkretes Angebot statt einer bloßen Schätzung
BlechMann kalkuliert ein Ankaufangebot anhand von Fahrzeugdaten, Zustand und Standort. Ist ein Gutachten vorhanden, können Sie es für die Kalkulation ergänzen. Mehr zum Thema: Unfallwagen mit Totalschaden verkaufen.
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35 Jahre ErfahrungIhr persönlicher Ansprechpartner begleitet Sie vom ersten Kontakt bis zur Abholung. Wir vereinbaren Preis und Ablauf gemeinsam mit Ihnen.
Ihr Unfallwagen: ein Angebot, ein persönlicher Ansprechpartner.
Wir kalkulieren anhand Ihrer Fahrzeugdaten und des bekannten Schadens. Die deutschlandweite Abholung ist im vereinbarten Ankauf enthalten. Bei zutreffend beschriebenem, vereinbartem Zustand gibt es keine Nachverhandlung bei der Abholung.
Versicherungs- und Rechtsfragen hängen vom Einzelfall ab. Weitere Themen finden Sie im Unfallwagen-Ratgeber.

