Vollkasko: Unfallwagen verkaufen

Bild zeigt Autounfall: zwei Autos die zusammen gestoßen sind
Beschädigtes Modellauto neben Bewertungsunterlagen, Taschenrechner und Fahrzeugschlüssel

Selbst verschuldet? Prüfen Sie Versicherung und Verkaufsoption getrennt.

Die eigene Kfz-Haftpflicht bezahlt grundsätzlich nicht den selbst verursachten Schaden am eigenen Auto. Eine Vollkaskoversicherung kann diesen nach den vereinbarten Bedingungen abdecken. Selbstbeteiligung, mögliche Rückstufung sowie Neu- oder Kaufpreisentschädigungen können die Abrechnung beeinflussen.

Vor dem Verkauf mit der Kasko abstimmen

Für Kaskoschäden gelten die Bedingungen Ihres Vertrags und die daraus folgenden Mitwirkungs- und Weisungspflichten. Übertragen Sie die Rechtsprechung zum gegnerischen Haftpflichtversicherer nicht ungeprüft auf Ihre Vollkasko. Klären Sie vor der Veräußerung, welche Unterlagen, Begutachtung und Abstimmung erforderlich sind.

Wer zahlt mehr als den angegebenen Restwert?

Ein zusätzliches Ankaufangebot zeigt, welcher Kaufpreis für Ihr Fahrzeug konkret angeboten wird. Wir versprechen nicht, jedes Restwertangebot zu überbieten. Ein höherer Verkaufspreis kann zudem die Versicherungsleistung verändern. Vergleichen Sie deshalb den gesamten Ablauf und die Abrechnung, nicht nur eine einzelne Zahl.

Auch ohne Vollkasko können Sie uns ein beschädigtes Fahrzeug anbieten. Dann ist der Verkaufserlös unabhängig von einer nicht vorhandenen Kaskoleistung. Für unser Angebot benötigen wir den Fahrzeugzustand und Ihre Angaben, keine vorangegangene Reparatur.

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Ihr persönlicher Ansprechpartner begleitet Sie vom ersten Kontakt bis zur Abholung. Wir vereinbaren Preis und Ablauf gemeinsam mit Ihnen.

Ihr Unfallwagen: ein Angebot, ein persönlicher Ansprechpartner.

Wir kalkulieren anhand Ihrer Fahrzeugdaten und des bekannten Schadens. Die deutschlandweite Abholung ist im vereinbarten Ankauf enthalten. Bei zutreffend beschriebenem, vereinbartem Zustand gibt es keine Nachverhandlung bei der Abholung.

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Versicherungs- und Rechtsfragen hängen vom Einzelfall ab. Weitere Themen finden Sie im Unfallwagen-Ratgeber.