Tipp 1: Kühler Kopf, wenn nötig erste Hilfe + Notruf
Der wohl wichtigste Tipp von allen steht an erster Stelle: Ruhe bewahren. Ein Unfall ist immer unangenehm, aber auch kein Grund, aus der Fassung zu geraten. Wenn alle anderen die Nerven verlieren, braucht es mindestens eine Person, die die Lage überblickt. Seien Sie diese Person und umso besser können Sie die für alle Beteiligten unangenehme Situation meistern. Gibt es Verletzte? Dann leisten Sie wenn nötig erste Hilfe und verständigen Sie den Notruf per Handy, Notrufsäule oder ein anderes nahegelegenes Telefon. Idealerweise orientieren Sie sich beim Notruf mit Ihren Angaben zum Unfall an den 5 Ws: 1.: Wer ruft an? Nennen Sie Ihren Namen und eine Rückrufnummer für Nachfragen. 2.: Wo ist der Unfall passiert? Nennen Sie den Ort, den Stadtteil, die Adresse und ergänzende Angaben zum Unfallort. Umso schneller sind die Einsatzkräfte da. 3.: Was ist passiert? Fassen Sie sich kurz um Zeit zu sparen z.B. “Verkehrsunfall, verletzte Personen, nicht ansprechbar, Brandentwicklung” und andere wichtige Details. 4. Wie viel Verletzte? Neben der Anzahl der verletzten Personen ist für die Rettungskräfte auch die Art der Verletzung wichtig, um die nötigen Einsatzmittel dabei zu haben. Und Punkt 5: Warten auf weitere Rückfragen. Legen Sie nicht selbst auf sondern warten Sie, bis die Notrufleitstelle alle nötigen Angaben von Ihnen hat und das Gespräch beendet.

Tipp 2: Keine Schuldeingeständnisse!
Sie haben es bestimmt schon öfter gehört: Schweigen ist Gold. Die Gemüter sind erhitzt, alle sind aufgeregt und oft schießt einem die Schuldfrage sofort in den Kopf. Doch unabhängig davon, ob Sie der Schuldige sind oder nicht: Äußern Sie sich nie zur eigenen Schuld und lassen Sie sich nie zu einem Schuldeingeständnis bewegen, weder mündlich noch schriftlich. Sie müssen nichts dazu sagen. Eine einmal abgegebene Erklärung kann nicht mehr zurückgenommen werden. Erst recht nicht, wenn sie schriftlich erfolgt ist. Es ist letztlich wie der Satz, der im TV in Krimi-Festnahmen fällt: Alles was Sie sagen kann gegen Sie verwendet werden. Vielleicht stehen Sie in diesem Moment noch unter Schock und die Situation stellt sich im Nachgang ganz anders für Sie da. Sparen Sie sich den Ärger. Zusammengefasst: Machen Sie wahrheitsgemäße Aussage in der Abwicklung des Unfalls aber keinesfalls irgendwelche Angaben zu Schuldfragen. Sagen und unterschreiben Sie nichts!
Tipp 3: Unfallstelle absichern
Sie müssen die Unfallstelle absichern, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Schalten Sie dazu die Warnblinkanlage an und ziehen Sie Ihre Warnweste an. Der Unfallgegner wird es Ihnen in der Regel gleichtun. Vergessen Sie nicht, das Warndreieck aufzustellen, und zwar weit genug, um die anderen Autofahrer auf die Unfallstelle aufmerksam zu machen und keine weiteren Unfälle zu provozieren.
Innerorts sollte der Abstand des Warndreiecks schon 50 Meter sein, auf der Landstraße mindestens 100 Meter und auf der Autobahn sind je nach Situation 150 bis 400 Meter zu empfehlen. Passen Sie die Entfernung jedoch immer an den Unfallort an: Stehen die Unfallwagen in einer Kurve, hinter einer Straßenkuppe, an einer schnell befahrenen Straße oder in einer schlecht einsehbaren Stelle? Dann erhöhen Sie den Abstand des Warndreiecks zur Unfallstelle entsprechend.
Tipp 4: Polizei rufen, wenn es angebracht ist
Polizei rufen – ja oder nein? Oftmals hört man “Bei einem kleinen Blechschaden kommt die Polizei nicht raus”. Und das kann sogar tatsächlich der Fall sein. Bei Bagatellschäden nimmt die Polizei lediglich die Personalien auf – doch erwarten Sie nicht, dass die Schuldfrage durch die Polizeibeamten geklärt wird – schließlich war keiner der Polizisten zum Zeitpunkt des Unfalls vor Ort.
Aber ob Sie die Polizei rufen sollten oder nicht, kommt letztendlich auf den Unfallausgang beziehungsweise den Unfallgegner an. Stellen Sie sich daher folgende Fragen: Gibt es Verletzte? Dann unbedingt! Sind die Fahrzeuge stark beschädigt? Hat das beteiligte Unfallauto ein ausländisches Nummernschild ohne Nachweis über Kfz-Versicherung? Gibt es Streitigkeiten mit dem Unfallgegner oder hat sich dieser sogar einfach aus dem Staub gemacht? Wenn Sie eine dieser Fragen mit „Ja“ beantworten können, sollten Sie nicht damit zögern die Polizei rufen und auf Nummer sicher zu gehen.

Tipp 5: Beweise sichern
Sichern Sie Beweise, unabhängig davon, wie stark die Fahrzeuge beschädigt sind: Machen Sie Fotos von der Unfallstelle, von der Unfallposition der Autos sowie von den Schäden an den Unfallwagen. Fertigen Sie außerdem eine Unfallskizze an. Idealerweise füllen Sie gemeinsam mit dem Unfallgegner ein Unfallprotokoll an, in dem alle Details zum Unfallhergang, das heißt Datum, Uhrzeit, Ort, etc. notiert werden können. Dieses Protokoll wird von beiden Fahrzeugführern unterschrieben und stellt kein Schuldeingeständnis oder ähnliches dar. Solch ein Unfallprotokoll gehört zur Sicherheit in jedes Handschuhfach. Wenn Sie noch keines bei sich haben, laden Sie sich Ihr Unfallprotokoll z. B. beim ADAC herunter, drucken es sich aus und nehmen es mit in Ihr Auto!
Gibt es Unfallzeugen? Notieren Sie sich ihre Namen, Adressen, Telefonnummern und Aussagen zum Unfallhergang. Sind es nur einfache Blechschäden? Markieren Sie die Unfallposition mit Kreide auf der Straße. Wenn Sie auch diese nicht im Fahrzeug dabei haben, setzen Sie sie auf Ihre Einkaufsliste. Und nach dem Markieren: Nichts wie ab an den Straßenrand mit den Autos und raus aus der Gefahrenzone, damit der Verkehr wieder ungehindert fließen kann.

Tipp 6: Angaben zum Fahrer sammeln und Versicherung kontaktieren
Zuerst: Rufen Sie sich noch einmal Punkt zwei ins Gedächtnis. Anschließend notieren Sie sich unbedingt den Namen, die Anschrift, das Kfz-Kennzeichen und die Kfz-Versicherung des Unfallgegners sowie gegebenenfalls des Fahrzeughalters. Unabhängig davon, ob Sie Schuld am Unfall tragen, oder nicht: Setzen Sie kurz darauf Ihre Kfz-Versicherung über den Unfall in Kenntnis und machen Sie dabei stets wahrheitsgemäße Angaben darüber. Die eigene Kfz-Versicherung zu informieren ist vor allem dann sinnvoll, wenn sich der Unfallgegner schlichtweg weigert, Ihnen seinen Versicherer zu nennen. Anhand seines Kfz-Kennzeichens, seines Namens und seiner Anschrift können Sie dies jedoch über den Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 260 0 oder per Online-Formular auf deren Website erfragen.