Ausfallgeld nach Unfall mit dem Auto

Ausfallgeld nach Unfall mit dem Auto
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Ist Ihr Auto nach einem unverschuldeten Unfall nicht fahrbereit, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Ausfallgeld erhalten. Die Nutzungsausfallentschädigung gleicht aus, dass Sie Ihr Fahrzeug während der Reparatur oder nach einem Totalschaden vorübergehend nicht nutzen können. Sie ist eine Alternative zum Leihwagen und wird grundsätzlich über die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers geltend gemacht. Für die ersten Schritte finden Sie in unserem Ratgeber, was zu beachten ist.

Inhaltsverzeichnis

  1. 1Wann besteht Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung?
  2. 2Wie hoch ist das Ausfallgeld pro Tag?
  3. 2.1Beispiel zur Berechnung
  4. 3Leihwagen oder Ausfallgeld?
  5. 4Wie lange wird Nutzungsausfall gezahlt?

Wichtigste Punkte

  • Nutzungsausfall ist bei unverschuldetem Unfall möglich, wenn Fahrzeug nicht nutzbar war und Nutzungswille sowie Nutzungsmöglichkeit vorlagen.
  • Tagessatz richtet sich nach Nutzungsausfalltabellen (Fahrzeuggruppe, Ausstattung, Alter); ältere Fahrzeuge werden häufig herabgestuft.
  • Erstattet wird die erforderliche, nachweisbare Ausfallzeit; bei Totalschaden bis zur angemessenen Ersatzbeschaffung.
  • Entweder Mietwagen oder Ausfallgeld – nicht beides; kostenloser oder gleichwertiger Ersatz schließt den Anspruch regelmäßig aus.
  • Anspruch mit Gruppe, Tagessatz und Ausfalltagen schriftlich geltend machen und durch Gutachten/Werkstattnachweise belegen.

Wann besteht Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung?

Ein Anspruch auf Ausfallgeld besteht nicht allein deshalb, weil ein Fahrzeug beschädigt wurde. Entscheidend ist, dass Sie Ihr Auto wegen des Unfalls tatsächlich nicht nutzen konnten und es ohne den Schaden genutzt hätten.

  • Haftung: Die gegnerische Seite trägt die Verantwortung für den Unfall. Bei Mitverschulden wird die Entschädigung in der Regel entsprechend gekürzt.
  • Nicht nutzbares Fahrzeug: Das Auto ist nicht fahrbereit, nicht verkehrssicher oder muss für die Reparatur in die Werkstatt.
  • Nutzungswille: Sie wollten das Fahrzeug im Ausfallzeitraum gewöhnlich nutzen.
  • Nutzungsmöglichkeit: Sie waren auch tatsächlich in der Lage zu fahren, etwa nicht für den gesamten Zeitraum im Krankenhaus oder verreist.
  • Kein gleichwertiger Ersatz: Steht Ihnen dauerhaft ein vergleichbares Zweitfahrzeug oder ein kostenloser Ersatzwagen zur Verfügung, kann der Anspruch entfallen.

Bei kleinen Schäden, die die Fahr- und Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen, entsteht normalerweise kein Nutzungsausfall. Lassen Sie die Reparatur und die erforderliche Ausfallzeit deshalb möglichst durch ein Gutachten oder eine Werkstatt dokumentieren. Informationen zu Kosten für das Unfallschaden-Gutachten helfen bei der Beauftragung eines Sachverständigen. Welcher Nachweis für die Geltendmachung von Nutzungsausfall sinnvoll ist, erläutert Kostenvoranschlag oder Gutachten beim Unfallschaden.

Wie hoch ist das Ausfallgeld pro Tag?

Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung richtet sich nach Fahrzeugmodell, Ausstattung und Alter des Autos. Als Orientierung dienen Nutzungsausfalltabellen, die Fahrzeuge einer Entschädigungsgruppe zuordnen. Je nach Gruppe liegen die üblichen Tagessätze bei Pkw ungefähr zwischen 23 und 175 Euro.

Ältere Fahrzeuge werden häufig niedriger eingestuft. Oft erfolgt ab einem Fahrzeugalter von mehr als fünf Jahren eine Rückstufung um eine Gruppe, bei Fahrzeugen über zehn Jahren gegebenenfalls um zwei Gruppen. Die konkrete Einordnung sollte dem Schadengutachten oder der Regulierung der Versicherung entnommen und im Einzelfall geprüft werden.

Beispiel zur Berechnung

Ist für Ihr Fahrzeug ein Tagessatz von 43 Euro angesetzt und dauert die nachgewiesene Reparatur zehn Tage, ergibt sich ein Nutzungsausfall von 430 Euro. Bei einer Mithaftung von 25 Prozent würde sich der erstattungsfähige Betrag in der Regel entsprechend reduzieren.

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Leihwagen oder Ausfallgeld?

Nach einem Unfall können Sie grundsätzlich entweder einen Mietwagen nutzen oder Nutzungsausfall verlangen. Beides gleichzeitig für denselben Zeitraum ist nicht möglich. Ein Leihwagen kann sinnvoll sein, wenn Sie sofort auf Mobilität angewiesen sind. Benötigen Sie keinen Ersatzwagen, ist Ausfallgeld oft die einfachere Lösung.

Auch bei einem kostenlosen Ersatzfahrzeug, etwa von einer Werkstatt, besteht für diese Zeit meist kein Anspruch auf Nutzungsausfall. Bewahren Sie Unterlagen zu Mietwagen, Ersatzfahrzeug und Reparaturdauer auf, damit die Schadenregulierung nachvollziehbar bleibt.

Wie lange wird Nutzungsausfall gezahlt?

Erstattet wird grundsätzlich nur die erforderliche und nachweisbare Dauer des Nutzungsausfalls. Bei einer Reparatur umfasst das meist die tatsächliche Zeit, in der das Fahrzeug nicht genutzt werden kann, einschließlich einer angemessenen Organisation der Reparatur. Sie sind dabei verpflichtet, den Schaden möglichst gering zu halten und die Instandsetzung nicht unnötig zu verzögern.

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kann Ausfallgeld auch für die angemessene Zeit bis zur Beschaffung eines Ersatzfahrzeugs beansprucht werden. Häufig wird hierfür eine Zeitspanne von etwa zehn bis vierzehn Tagen als Orientierung genannt. Je nach Gutachtenerstellung, Beschaffungssituation und Einzelfall kann die angemessene Dauer abweichen. Ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, hängt insbesondere vom Verhältnis von Reparaturkosten und Fahrzeugwert ab. Welche Rolle die 130%-Regel beim Totalschaden für die Abgrenzung zwischen Reparatur und Wiederbeschaffung spielt, ist dabei besonders wichtig.

Ausfallgeld bei Totalschaden und Verkauf des Unfallautos

Ist eine Reparatur wirtschaftlich nicht sinnvoll, müssen Sie das Unfallauto nicht zwingend behalten. Für die Regulierung sind unter anderem Wiederbeschaffungswert, der Restwert bei Totalschaden und die Entscheidung über Reparatur, Ersatzbeschaffung oder Verkauf relevant. Ein schneller Verkauf kann zudem Standkosten, weiteren Wertverlust und organisatorischen Aufwand vermeiden. wirtschaftlicher Totalschaden: Was bekomme ich? erläutert die weiteren finanziellen Ansprüche.

Autoverwertung BlechMann kauft Unfallautos auch mit erheblichen Schäden oder ohne Fahrbereitschaft an. Sie erhalten eine kostenlose Fahrzeugbewertung, auf Wunsch eine bundesweite Abholung sowie die Abmeldung und Auszahlung im vereinbarten Ablauf. Die Entscheidung über den Verkauf ersetzt jedoch keine Prüfung Ihres individuellen Versicherungsanspruchs auf Nutzungsausfall.

So machen Sie Ausfallgeld bei der Versicherung geltend

  1. Melden Sie den Schaden bei der gegnerischen Haftpflichtversicherung und geben Sie Unfalltag, Fahrzeugdaten und Aktenzeichen an.
  2. Lassen Sie Schadenhöhe, Reparaturweg und voraussichtliche Ausfallzeit durch Gutachten oder Werkstattunterlagen belegen.
  3. Reparieren Sie das Fahrzeug zeitnah oder dokumentieren Sie bei Totalschaden die Ersatzbeschaffung beziehungsweise die Verwertung.
  4. Fordern Sie den Nutzungsausfall mit Fahrzeuggruppe, Tagessatz und Ausfalltagen schriftlich an.
  5. Fügen Sie passende Nachweise bei, etwa Gutachten, Reparaturrechnung, Werkstattbestätigung und gegebenenfalls Kaufbelege für ein Ersatzfahrzeug.

Bei unklarer Haftung, Streit über die Ausfallzeit oder einer Ablehnung durch die Versicherung kann eine individuelle rechtliche Beratung sinnvoll sein.

Häufig gestellte Fragen

Wie viel Geld bekommt man, wenn man keinen Leihwagen nimmt?

Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie statt eines Leihwagens Nutzungsausfallentschädigung verlangen. Die Höhe hängt von der Entschädigungsgruppe Ihres Fahrzeugs und der anerkannten Ausfallzeit ab.

Zahlt die Versicherung Ausfallgeld auch bei einem alten Auto?

Ja, grundsätzlich kann auch für ein älteres Auto Nutzungsausfall geltend gemacht werden. Allerdings wird die Tagespauschale häufig wegen des Fahrzeugalters in eine niedrigere Gruppe eingestuft.

Bekomme ich Ausfallgeld, wenn ich einen Zweitwagen habe?

Ein dauerhaft verfügbarer und vergleichbarer Zweitwagen kann den Anspruch ausschließen. Wird der Zweitwagen jedoch nachweisbar von anderen Haushaltsmitgliedern benötigt oder ist er nicht gleichwertig nutzbar, ist eine andere Bewertung möglich.

Muss ich das Auto reparieren lassen, um Nutzungsausfall zu erhalten?

Eine tatsächliche Reparatur oder bei Totalschaden eine nachvollziehbare Ersatzbeschaffung hilft, den Nutzungsausfall zu belegen. Wer eine fiktive Abrechnung beim Unfallschaden möchte, erhält Nutzungsausfall häufig nicht, weil die konkrete Nutzungsbeeinträchtigung nachgewiesen werden muss.

D. Hermann

D. Hermann

Geschäftsführer · Autoverwertung BlechMann GmbH

Langjährige Erfahrung in der KFZ-Branche und spezialisiert auf die Bewertung von Unfallfahrzeugen, Fahrzeugen mit Motorschaden oder Getriebeschaden, sowie den bundesweiten Ankauf von Gebraucht- und Defektfahrzeugen. Als Teil der Autoverwertung BlechMann GmbH begleitet er täglich Kunden bei der fairen und transparenten Fahrzeugbewertung sowie dem unkomplizierten Fahrzeugverkauf.